host posted on August 15, 2011 19:15
Die Wettkampfbestimmungen des DSV bestimmen, dass jede Schwimmerin und jeder Schwimmer (bzw. die gesetzlichen Vertreter) für die Trainings- und Wettkampffähigkeit selbst verantwortlich ist (Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil §8).
Für einen Start bei einem Wettkampf muss die Sportgesundheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
Das Formular zum Ausfüllen durch den untersuchenden Arzt gibt es hier: 
Bitte immer zu Beginn eines Kalenderjahres das Gesundheitszeugnis über die Trainer bzw. Übungsleiter an die Abteilungsleitung!